Häufig gestellte Fragen

Sie möchten Mitglied bei uns werden? Dann füllen Sie einfach den Mitgliedsantrag aus und senden ihn per Post an unsere Geschäftsstelle. Bitte lesen Sie sich auch unsere Satzung durch.

Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, wird dieser durch unseren Vorstand geprüft. Sobald Ihr Antrag angenommen wurde, senden wir Ihnen eine Bestätigung Ihrer Aufnahme in unserem Verein zusammen mit einem kleinen Willkommenspaket.

Mit Aufnahme in unseren Verein werden Sie automatisch in unseren Newsletterverteiler aufgenommen und erhalten unsere Publikationen kostenlos per Post.

  • Jahresbeitrag für natürliche Personen: 30,00€
  • Jahresbeitrag für juristische Personen ohne/mit nebenamtlichen Mitarbeiter:innen: 60,00€
  • Jahresbeitrag für juristische Personen mit mind. 1 hauptamtlichen Mitarbeiter:in: 90,00€

Als Mitglied sind Sie zur regelmäßigen und fristgerechten Zahlung Ihres Mitgliedbeitrags verpflichtet.

Eine Übersicht aller Vorteile einer Mitgliedschaft bei uns finden Sie hier: https://www.medienarbeit-nrw.de/ueber-uns/mitgliedschaft/

Auszug aus unserer Datenschutzerklärung:

Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus z. B. im Rahmen einer Anmeldung zu einer Veranstaltung, durch das Ausfüllen von Formularen oder das Versenden von E-Mails, im Rahmen der Bestellung von Publikationen, Anfragen oder Anforderung von Material zur Verfügung stellen.

Die Datenbank und ihre Inhalte bleiben bei unserem Verein und unserem Provider. Ihre persönlichen Daten werden in keiner Form von uns oder von uns beauftragten Personen Dritten zur Verfügung gestellt, es sei denn, dass hierzu Ihr Einverständnis oder eine behördliche Anordnung vorliegt.

Die ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie hier: https://www.medienarbeit-nrw.de/datenschutz/

Für die Kündigung der Mitgliedschaft benötigen wir eine ordentliche Kündigung in Schriftform mit Unterschrift einer/eines Vorsitzenden / der Geschäftsführung. Bitte senden Sie diese per Brief an unsere Geschäftsstelle. Der Austritt ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalenderjahres möglich.